§ 1.
Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs. 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018
Gesetzesnummer
10009120
Dokumentnummer
NOR12115550
alte Dokumentnummer
N6199851756L
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