§ 1
§ 1. Für das Wirtschaftsjahr 1998/99 (Ernte 1998) wird der repräsentative Ertrag für die nachstehenden Produkte, die als nachwachsende Rohstoff auf stillgelegten Flächen angebaut wurden, wie folgt für das gesamte Bundesgebiet festgesetzt:
kg/ha
1. Sommerraps 1 300
2. Weizen 5 500
3. Erbsen 2 500
4. Kamille 150
5. Timothegras 4 500
6. Johanniskraut 300
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