§ 1
§ 1. Für das Wirtschaftsjahr 1997/98 (Ernte 1997) wird der repräsentative Ertrag für die nachstehenden Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut wurden, wie folgt festgesetzt:
1. Sommerraps 1 100 kg/ha
2. Weizen 5 500 kg/ha
3. Erbsen 2 400 kg/ha
4. Kamille 140 kg/ha
5. Timothegras 2 000 kg/ha
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
