Höhe der Entschädigung für Rechtsberater
§ 1
Die Höhe der Entschädigung für Rechtsberater für den Zeit- und Arbeitsaufwand wird wie folgt festgelegt:
- im Zulassungsverfahren gemäß § 64 Abs. 5 AsylG 2005 pro Stunde25,71 Euro;
- im zugelassenen Verfahren gemäß § 65 Abs. 4 AsylG 2005 pro Stunde höchstens31,00 Euro.
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