§ 1 Erlassung der Prüfungsordnung für den Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer

Alte FassungIn Kraft seit 17.9.1976

Das Berggesetz ist mit 31. 12. 2001 außer Kraft getreten.

I. ABSCHNITT

Häuerprüfung

Allgemeines

§ 1.

Die Häuerprüfung ist vor einem Organ der für den Prüfungsort zuständigen Berghauptmannschaft abzulegen.

Das Berggesetz ist mit 31. 12. 2001 außer Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2026

Gesetzesnummer

10006523

Dokumentnummer

NOR12071410

alte Dokumentnummer

N51976153750

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