materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 345/2019
Satzung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2018
S 4/2018/XXII/96/3 Geltungsbereich der Satzung
§ 1.
Die Satzung gilt
- a) Fachlich: für Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten, ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel
- b) Räumlich: für die Republik Österreich
- c) Persönlich: für alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/innen im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind.
Schlagworte
Rettungstransportdienst, Bergrettung, Wasserrettung, Höhlenrettung, Arbeitgeberin, Arbeitnehmerin
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2019
Gesetzesnummer
20010280
Dokumentnummer
NOR40205979
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