§ 1 Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2017

Satzung des Kollektivvertrages für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen

S 4/2017/XXIII/97/1 Geltungsbereich der Satzung

§ 1.

Die Satzung gilt für

  1. a) Fachlich: Alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften oder Fördervereinbarungen als Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind.
  1. b) Räumlich: Republik Österreich.
  2. c) Persönlich: Alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/inne/n beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) oder durch ein Dienstrecht einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfasst sind.

Schlagworte

Arbeitgeberin, Arbeitnehmerin, Praktikantin, Volontärin, Teilnehmerin

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2018

Gesetzesnummer

20009887

Dokumentnummer

NOR40193489

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