§ 1 Bezeichnungen Lehrgang universitären Charakters“, Akademische Mediatorin“, Akademischer Mediator“ und akademischer Grad Master of Science“, European Consulting Management Organisation

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2005

Lehrgang „Konfliktbearbeitung und Mediation“

§ 1.

Die European Consulting Management Organisation (ECMO) in Wien ist berechtigt, den Lehrgang „Konfliktbearbeitung und Mediation“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Konfliktbearbeitung und Mediation“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Mediatorin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Mediator“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2026

Gesetzesnummer

20004146

Dokumentnummer

NOR40065585

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