§ 1 Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen Akademische Lateinamerikanistin“ und Akademischer Lateinamerikanist“, Österreichisches Lateinamerika-Institut, Interdisziplinärer Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien“

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2003

§ 1.

Das „Österreichische Lateinamerika-Institut“ ist berechtigt, den „Interdisziplinären Lehrgang für Höhere Lateinamerika-Studien“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2026

Gesetzesnummer

20002966

Dokumentnummer

NOR40045578

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