§ 1.
Gemäß § 27 Abs. 1 UniStG wird dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung in Stadtschlaining die Berechtigung verliehen, den gemeinsam mit dem European University Center for Peace Studies durchgeführten „Lehrgang für höhere Friedens- und Konfliktstudien“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
Schlagworte
Friedensstudie
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026
Gesetzesnummer
10010062
Dokumentnummer
NOR12127129
alte Dokumentnummer
N7199762467J
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