§ 1 Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen sowie der Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1984

Art des Nachweises der Befähigung

§ 1.

(1) Die Befähigung für die gebundenen Gewerbe der Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen (§ 103 Abs. 1 lit. a Z 6 GewO 1973) und der Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe (§ 103 Abs. 1 lit. a Z 7 GewO 1973) ist nachzuweisen durch

  1. 1. Zeugnisse über
  1. a) den erfolgreichen Besuch der Studienrichtung Maschinenbau oder des Studienzweiges Betriebs- und Energiewirtschaft der Studienrichtung Hüttenwesen an einer inländischen Universität und
  2. b) eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit oder
  1. 2. Zeugnisse über
  1. a) den erfolgreichen Besuch der Studienrichtung Montanmaschinenwesen an einer inländischen Universität und
  2. b) eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit oder
  1. 3. Zeugnisse über
  1. a) den erfolgreichen Besuch einer Höheren Lehranstalt für Maschinenbau - Installation, Heizungs- und Klimatechnik oder einer Sonderform dieser Lehranstalt und
  2. b) eine mindestens vierjährige fachliche Tätigkeit oder
  1. 4. Zeugnisse über
  1. a) den erfolgreichen Besuch einer Höheren Lehranstalt für Maschinenbau, für Maschinenbau-Schweißtechnik oder für Maschinenbau-Betriebstechnik oder einer Sonderform dieser Lehranstalten und
  2. b) eine mindestens fünfjährige fachliche Tätigkeit.

(2) Die Befähigung für das gebundene Gewerbe der Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe (§ 103 Abs. 1 lit. a Z 7 GewO 1973) kann auch durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung (§§ 2 bis 8) nachgewiesen werden.

Schlagworte

Schulbesuch, Studium, Zentralheizungsanlage, Schweißtechnik,

Betriebstechnik, Therme

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2026

Gesetzesnummer

10006592

Dokumentnummer

NOR12071826

alte Dokumentnummer

N5197811121Q

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