Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.
Arten des Befähigungsnachweises für Gas- und
Wasserleitungsinstallateure
§ 1.
Der Befähigungsnachweis für das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallateure (§ 127 Z 8 GewO 1994) ist zu erbringen durch:
- 1. Zeugnisse über
- a) den erfolgreichen Besuch der Studienrichtung Maschinenbau oder der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau an einer inländischen Universität oder eines fachlich einschlägigen Studienganges an einer inländischen Fachhochschule und
- b) die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung (§ 23 GewO 1994) und
- c) eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit gemäß § 22 Abs. 2 GewO 1994 oder 2. Zeugnisse über
- a) den erfolgreichen Besuch der Höheren Lehranstalt für Maschinenbau - Installation und Heizungstechnik oder der Höheren Lehranstalt für Maschinenbau - Installation, Heizungs- und Klimatechnik oder der Höheren Lehranstalt für Maschinenbau - Installation, Gebäudetechnik und Energieplanung oder der Höheren Lehranstalt für Maschinenbau Ausbildungszweig Technische Gebäudeausrüstung und Energieplanung oder der Höheren Lehranstalt für Maschinenbau Ausbildungszweig Umwelttechnik oder einer Sonderform dieser Lehranstalten gemäß § 73 Abs. 1 lit. a bis c des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 323/1993, und
- b) die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung (§ 23 GewO 1994) und
- c) eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit gemäß § 22 Abs. 2 GewO 1994 oder 3. das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung
- a) die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Gasinstallation gemäß § 8 und
- b) die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung gemäß § 11 Abs. 1 oder 5. Zeugnisse über
- a) die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Wasserleitungsinstallation gemäß § 9 und
- b) die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung gemäß § 11 Abs. 2.
Schlagworte
Gasleitungsinstallateur, Heizungstechnik
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026
Gesetzesnummer
10007692
Dokumentnummer
NOR12085803
alte Dokumentnummer
N5199545793J
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