§ 1 Ausschreibung der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 und der Festsetzung des Wahltages

Alte FassungIn Kraft seit 09.7.2016

§ 1

Die Wahl für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 wird ausgeschrieben.

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