Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 72/2024).
§ 1.
Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2024
Gesetzesnummer
20010568
Dokumentnummer
NOR40212685
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