Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalischtischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 30/2019)
§ 1.
Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2025
Gesetzesnummer
20008785
Dokumentnummer
NOR40161404
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