Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau
§ 1.
Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2020
Gesetzesnummer
20003150
Dokumentnummer
NOR40049157
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