1. Hauptstück
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich
§ 1.
Dieses Bundesgesetz regelt
- 1. die Zuerkennung und die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten an Fremde in Österreich;
- 2. in welchen Fällen eine Entscheidung nach diesem Bundesgesetz mit einer Ausweisung zu verbinden ist;
- 3. das Verfahren zur Erlangung einer Entscheidung nach den Z 1 und 2.