§ 1.
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Universität für angewandte Kunst Wien hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “Urbane Strategien" der Universität für angewandte Kunst Wien den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (Urbane Strategien)", abgekürzt “MAS", zu verleihen, wenn die Zulassung zur Teilnahme an diesem Universitätslehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2025
Gesetzesnummer
20001805
Dokumentnummer
NOR40028317
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