§ 19 L-DBG

Alte FassungIn Kraft seit 18.1.2012

5. Abschnitt
Schlussbestimmung
§ 19

Die im zweiten und dritten Abschnitt dieses Gesetzes geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

09.12.2015

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