VI. Hauptstück
Schluss- und Übergangsbestimmungen In-Kraft-Treten
§ 199
§ 199. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Es ist - soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird - auch auf Verfahren anzuwenden, die vor dem In-Kraft-Treten anhängig geworden sind.