8. Abschnitt
BEAMTE DES SCHULAUFSICHTSDIENSTES Ernennung ---------
§ 183
§ 183. § 4 Abs. 1 Z 4 und die §§ 10 bis 12 sind auf Beamte des Schulaufsichtsdienstes nicht anzuwenden.
8. Abschnitt
BEAMTE DES SCHULAUFSICHTSDIENSTES Ernennung ---------
§ 183
§ 183. § 4 Abs. 1 Z 4 und die §§ 10 bis 12 sind auf Beamte des Schulaufsichtsdienstes nicht anzuwenden.