§ 17
Heizölvorwärmung
Elektrisch beheizte Heizölvorwärmeinrichtungen in Lager- und Zwischenbehältern sind mit einem Sicherheitstemperaturbegrenzer auszurüsten.
15.07.2014
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 17
Heizölvorwärmung
Elektrisch beheizte Heizölvorwärmeinrichtungen in Lager- und Zwischenbehältern sind mit einem Sicherheitstemperaturbegrenzer auszurüsten.
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