§ 17 LVG

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.9.2026

Stellvertretende Leitung an Berufsschulen

§ 17.

(1) Wenn die Zahl der an der Berufsschule geführten Klassen 29 übersteigt, ist eine Landesvertragslehrperson mit der Stellvertretung der Leitung zu betrauen. Landesvertragslehrpersonen in der Funktion Stellvertretung der Leitung an Berufsschulen haben die Schulleitung im Qualitätsmanagement zu unterstützen und nach Maßgabe der Größe und des Organisationsplans der Schule in Unterordnung unter die Schulleiterin oder den Schulleiter Leitungs- und Koordinationsaufgaben im jeweiligen Team wahrzunehmen. Sie sind Vorgesetzte der Lehrkräfte des jeweiligen Teams. Im Falle des Abs. 2 Z 1 kann die Schulleitung zusätzlich zur Stellvertretung eine weitere, im Falle des Abs. 2 Z 2 zusätzlich zur Stellvertretung bis zu drei weitere Landesvertragslehrpersonen mit der verwaltungsmäßigen Unterstützung der Schulleitung betrauen. Die Schulleitung hat im Organisationsplan festzulegen, wie die für die Stellvertretung und verwaltungsmäßige Unterstützung zur Verfügung gestellten Ressourcen einzusetzen sind, welche Landesvertragslehrpersonen mit der Funktion zu betrauen und welche Aufgaben an diese zu übertragen sind.

(2) Für die Funktion Stellvertretung der Leitung an Berufsschulen sowie die verwaltungsmäßige Unterstützung der Schulleitung vermindert sich die Unterrichtsverpflichtung pro Schulstandort höchstens in folgendem Ausmaß:

  1. 1. um zwölf Wochenstunden, wenn die Zahl der an der Berufsschule geführten Klassen 30 bis 45 beträgt,
  2. 2. um 24 Wochenstunden, wenn die Zahl der an der Berufsschule geführten Klassen 46 oder mehr beträgt.

(3) Die Landesvertragslehrperson in der Funktion Stellvertretung der Leitung an Berufsschulen führt die Verwendungsbezeichnung „Berufsschuldirektorin-Stellvertreterin“ oder „Berufsschuldirektor-Stellvertreter“ oder „Berufsschuldirektor-Stellvertreterin“ oder „Berufsschuldirektorin-Stellvertreter“.

Schlagworte

Leitungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2026

Gesetzesnummer

10008213

Dokumentnummer

NOR40277193

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