3. Abschnitt
Schlussbestimmungen Verweisung auf Bundesgesetze
§ 17.
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen von Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese in der zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung in Geltung befindlichen Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
16.07.2026
Gesetzesnummer
20013243
Dokumentnummer
NOR40279572
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
