§ 17 Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2026-2031

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.9.2026

3. Abschnitt

Schlussbestimmungen Verweisung auf Bundesgesetze

§ 17.

Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen von Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese in der zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung in Geltung befindlichen Fassung anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2026

Gesetzesnummer

20013243

Dokumentnummer

NOR40279572

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)