Einladung zum ersten Prüfungsteil
§ 17
Die Paritätische Kommission hat den Bewerber zum nächsten stattfindenden Termin nach Zulassung zu einer Fachprüfung zum ersten Prüfungsteil einzuladen.
Einladung zum ersten Prüfungsteil
§ 17
Die Paritätische Kommission hat den Bewerber zum nächsten stattfindenden Termin nach Zulassung zu einer Fachprüfung zum ersten Prüfungsteil einzuladen.