§ 16
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 1984 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.
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