§ 16 Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.10.2026

4. Abschnitt

In- und Außerkrafttreten

§ 16.

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft und ist auf Schwangerschaften und Geburten nach dem 30. September 2026 anzuwenden. Diese Verordnung ist auch für Schwangere und Kinder anzuwenden, die bis zu diesem Zeitpunkt vom Anwendungsbereich der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 (MuKiPassV), BGBl. II Nr. 470/2001, erfasst waren. Gleichzeitig tritt die Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 außer Kraft.

Schlagworte

Inkrafttreten

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2026

Gesetzesnummer

20013273

Dokumentnummer

NOR40280456

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