§ 16 AMA-Gesetz 1992

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1993

Aufgaben der Fachausschüsse

§ 16

§ 16. Mit Ausnahme der dem Verwaltungsrat vorbehaltenen Aufgaben hat

  1. 1. der Fachausschuß für Milch und Milchprodukte die dem Milchwirtschaftsfonds übertragenen Angelegenheiten,
  2. 2. der Fachausschuß für Getreide, daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse sowie Pflanzen aus Alternativkulturen des Getreidebaus die dem Getreidewirtschaftsfonds übertragenen Angelegenheiten,
  3. 3. der Fachausschuß für Mühlen (Vermahlung von Weizen, Roggen und Triticale zu Mahlprodukten in Mühlen) die dem Mühlenfonds übertragenen Angelegenheiten und
  4. 4. der Fachausschuß Vieh und Fleisch die der Vieh- und Fleischkommission und der Unterkommission der Vieh- und Fleischkommission übertragenen Angelegenheiten

    wahrzunehmen, soweit diese nicht auf Grund der Geschäftsordnung zur selbständigen Erledigung dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern übertragen wurden.