§ 164 LAO 2000

Alte FassungIn Kraft seit 17.5.2000

§ 164

Bestellungsvoraussetzungen

Als Organe der Land- und Forstwirtschaftsinspektion dürfen nur Personen bestellt werden, die neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst entsprechende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet besitzen.

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