§ 15 Straßenverlauf der B 98 Millstätter Straße

Alte FassungIn Kraft seit 30.9.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 98 Millstätter Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Treffen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 35,10, verläuft sodann in gestreckterer Linienführung unter Kreuzung bzw. teilweiser Mitverwendung der bestehenden Trasse und bindet bei km 36,38 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Treffen aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 500 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2018

Gesetzesnummer

10011876

Dokumentnummer

NOR12151682

alte Dokumentnummer

N9198912548H

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