Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 95 Turracher Straße wird im Bereich der Gemeinde Himmelberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 30,87 und bindet bei km 31,13 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Gemeinde Himmelberg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 500 zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2018
Gesetzesnummer
10012063
Dokumentnummer
NOR12152706
alte Dokumentnummer
N9199115267J
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