§ 15 Straßenverlauf der B 92 Görtschitztal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 17.2.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 92 Görtschitztal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Brückl wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 50,95, verläuft in der Folge in gestreckterer Linienführung und bindet bei km 51,60 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Brückl aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012358

Dokumentnummer

NOR12154757

alte Dokumentnummer

N9199432980J

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