Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 91 Loiblpaß Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Ferlach wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 23,15 und bindet bei km 23,31 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Ferlach aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:500 zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2018
Gesetzesnummer
10012020
Dokumentnummer
NOR12152566
alte Dokumentnummer
N9199110563X
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