Der Straßenverlauf der B 83 Kärntner Straße wird im Bereich der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 17,315 von der bestehenden Trasse ab und bindet bei km 18,870 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-83-19 im Maßstab 1:2880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018
Gesetzesnummer
10012847
Dokumentnummer
NOR12159034
alte Dokumentnummer
N9199852560L
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