§ 15 Straßenverlauf der B 83 Kärntner Straße

Alte FassungIn Kraft seit 29.5.1998

Der Straßenverlauf der B 83 Kärntner Straße wird im Bereich der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 17,315 von der bestehenden Trasse ab und bindet bei km 18,870 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-83-19 im Maßstab 1:2880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012847

Dokumentnummer

NOR12159034

alte Dokumentnummer

N9199852560L

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