Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 83 Kärntner Straße wird im Bereich der Gemeinden Kappel am Krappfeld, Mölbling und St. Georgen am Längsee wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 276,30 (entspricht Plan-km 275,46 der Verordnung BGBl. Nr. 455/1977), verläuft anfangs westlich des Bestandes, kreuzt nach dem Anschluß der L 94 Kappeler Landesstraße zweimal die bestehende Trasse und bindet bei km 279,06 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen der Anschlüsse „Dürnfeld“ und „L 94 Kappeler Landesstraße“ aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Kappel am Krappfeld, Mölbling und St. Georgen am Längsee aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2000 zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Gleichzeitig mit dieser Verordnung wird der Teil der Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 22. August 1977, BGBl. Nr. 455 von km 275,46 bis km 279,20 aufgehoben.
Schlagworte
BGBl. Nr. 455/1977
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10012372
Dokumentnummer
NOR12154978
alte Dokumentnummer
N9199434177J
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