§ 15 Straßenverlauf der B 82 Seeberg Straße

Alte FassungIn Kraft seit 30.1.1998

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 82 Seeberg Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 51,775 und bindet bei km 52,020 (alt)/km 52,025 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. K 138-4-KAT-1 im Maßstab 1:1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012775

Dokumentnummer

NOR12158536

alte Dokumentnummer

N9199810281O

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