§ 15 Straßenverlauf der B 78 Obdacher Straße

Alte FassungIn Kraft seit 20.1.1999

Der Straßenverlauf der B 78 Obdacher Straße wird im Bereich der Gemeinden Zeltweg, Fohnsdorf und Maria Buch-Feistritz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,00861 unmittelbar nach der Anschlußstelle Zeltweg/Weißkirchen der S 36 Murtal Schnellstraße, überbrückt in der Folge bei km 1,21, km 1,73 und km 2,60 die Mur und bindet bei km 4,583 in einer Kreisverkehrsanlage wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Zeltweg, Fohnsdorf und Maria Buch-Feistritz aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan Nr. BO-78-24 im Maßstab 1 : 2 880 und Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

10012871

Dokumentnummer

NOR12159281

alte Dokumentnummer

N9199912807Y

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