§ 15 Straßenverlauf der B 78 Obdacher Straße

Alte FassungIn Kraft seit 17.12.1997

Der bereits mit Verordnung BGBl. Nr. 7/1984 bestimmte Straßenverlauf der B 78 Obdacher Straße wird im Bereich der Gemeinden Obdach und Amering wie folgt geändert:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 16,90 und bindet bei km 17,50 in den mit Verordnung BGBl. Nr. 7/1984 bestimmten Straßenverlauf des Abschnittes „Umfahrung Obdach“ der B 78 Obdacher Straße ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Obdach und Amering aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-78-14 im Maßstab 1:2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. Dezember 1983, BGBl. Nr. 7/1984, von km 17,29 bis km 17,50 abgeändert.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012729

Dokumentnummer

NOR12158056

alte Dokumentnummer

N9199750034L

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