§ 15 Straßenverlauf der B 77 Gaberl Straße

Alte FassungIn Kraft seit 19.7.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 77 Gaberl Straße wird im Bereich der Gemeinden Graden und Köflach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 42,68 bis km 42,83 und von km 43,04 bis km 43,10.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Graden und Köflach aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. BO 77-16 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2018

Gesetzesnummer

10011861

Dokumentnummer

NOR12151688

alte Dokumentnummer

N9198912554H

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