§ 15 Straßenverlauf der B 70 Packer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 20.5.1995

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 70 Packer Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Köflach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 39,16 und bindet bei km 40,00 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Köflach aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012514

Dokumentnummer

NOR12156100

alte Dokumentnummer

N9199548200J

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