§ 15 Straßenverlauf der B 70 Packer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 19.8.1987

Der Straßenverlauf zweier Abschnitte der B 70 Packer Straße wird im Bereich der Gemeinden Voitsberg, Bärnbach und Rosental an der Kainach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 33,70 des mit Verordnung vom 20. September 1982, BGBl. Nr. 487, im Verlauf bestimmten Abschnittes „Umfahrung Voitsberg“ der B 70 Packer Straße bis km 34,30 und von km 34,50 bis zur Einbindung in den Bestand bei km 34,65.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Voitsberg, Bärnbach und Rosental an der Kainach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-70-28 a im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundestraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 20. September 1982, BGBl. Nr. 487, von km 33,70 bis km 34,30 und von km 34,50 bis km 34,58 abgeändert.

Schlagworte

BGBl. Nr. 487/1982

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2018

Gesetzesnummer

10011703

Dokumentnummer

NOR12150745

alte Dokumentnummer

N9198710064X

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