Der Straßenverlauf zweier Abschnitte der B 70 Packer Straße wird im Bereich der Gemeinden Voitsberg, Bärnbach und Rosental an der Kainach wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 33,70 des mit Verordnung vom 20. September 1982, BGBl. Nr. 487, im Verlauf bestimmten Abschnittes „Umfahrung Voitsberg“ der B 70 Packer Straße bis km 34,30 und von km 34,50 bis zur Einbindung in den Bestand bei km 34,65.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Voitsberg, Bärnbach und Rosental an der Kainach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-70-28 a im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundestraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 20. September 1982, BGBl. Nr. 487, von km 33,70 bis km 34,30 und von km 34,50 bis km 34,58 abgeändert.
Schlagworte
BGBl. Nr. 487/1982
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2018
Gesetzesnummer
10011703
Dokumentnummer
NOR12150745
alte Dokumentnummer
N9198710064X
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