§ 15 Straßenverlauf der B 69 Südsteirische Grenz Straße

Alte FassungIn Kraft seit 11.9.1987

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenz Straße wird im Bereich der Gemeinde Vogau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 70,687 (alt), bindet bei km 72,417 in die B 67 Grazer Straße bei deren km 96,534 ein, verläuft sodann gemeinsam mit der B 67 bis zu deren km 98,023 und schließt dort an den Bestand der B 69 bei km 73,020 (alt) an.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Vogau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-69-12 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2018

Gesetzesnummer

10011705

Dokumentnummer

NOR12150743

alte Dokumentnummer

N9198710062X

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)