§ 15 Straßenverlauf der B 65 Gleisdorfer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 21.10.1993

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße wird im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 52,05, umfährt Altenmarkt im Süden und bindet bei km 54,60 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-65-20 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012283

Dokumentnummer

NOR12154419

alte Dokumentnummer

N9199330616J

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