§ 15 Straßenverlauf der B 58 Doiber Straße

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 58 Doiber Straße wird im Bereich der Gemeinden St. Martin an der Raab und Minihof-Liebau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 1,050, verläuft sodann in gestreckterer Linienführung unter teilweiser Benützung der bestehenden Trasse und bindet bei km 3,777 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden St. Martin an der Raab und Minihof-Liebau aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 880 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2018

Gesetzesnummer

10011820

Dokumentnummer

NOR12151696

alte Dokumentnummer

N9198912562H

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