Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 56 Geschriebenstein Straße wird im Bereich der Gemeinde Deutsch Schützen-Eisenberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 40,86 und bindet bei km 41,20 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Deutsch Schützen-Eisenberg aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 988 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
10011829
Dokumentnummer
NOR12151690
alte Dokumentnummer
N9198912556H
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