§ 15 Straßenverlauf der B 50 Burgenland Straße

Alte FassungIn Kraft seit 26.11.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 50 Burgenland Straße (Verbindung zur Staatsgrenze bei Kittsee) wird im Bereich der Marktgemeinde Kittsee wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 6,381 (Verordnungs-km 0,0) der durchgehenden B 50 Burgenland Straße, verläuft südlich von Kittsee, überführt die Bahnlinie der ÖBB Parndorf - Kittsee - Staatsgrenze und endet bei Verordnungs-km 3,017 an der Staatsgrenze mit der Slowakischen Republik.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Kittsee aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 1074 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012344

Dokumentnummer

NOR12154712

alte Dokumentnummer

N9199424197L

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