§ 15 Straßenverlauf der B 49 Bernstein Straße

Alte FassungIn Kraft seit 05.6.1996

Der Straßenverlauf der B 49 Bernstein Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straße beginnt bei km 59,81 und bindet bei km 60,23 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf aufliegenden Planunterlagen Plan Nr. B 49/49-94 im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012635

Dokumentnummer

NOR12156911

alte Dokumentnummer

N9199655817J

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