Der Straßenverlauf der B 49 Bernstein Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straße beginnt bei km 59,81 und bindet bei km 60,23 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf aufliegenden Planunterlagen Plan Nr. B 49/49-94 im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018
Gesetzesnummer
10012635
Dokumentnummer
NOR12156911
alte Dokumentnummer
N9199655817J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
