§ 15 Straßenverlauf der B 41 Gmünder Straße

Alte FassungIn Kraft seit 21.3.1987

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 41 Gmünder Straße wird im Bereich der Marktgemeinde St. Martin wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 25,05, quert sodann die Lainsitz, führt in der Folge westlich der Lainsitz und der bestehenden Bundesstraße und bindet bei km 27,37 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Martin aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 41/28-85 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2018

Gesetzesnummer

10011685

Dokumentnummer

NOR12150764

alte Dokumentnummer

N9198710083X

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