§ 15 Straßenverlauf der B 3 Donau Straße

Alte FassungIn Kraft seit 14.11.1987

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3 Donau Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Saxen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 193,739 (alt), führt sodann nach Süden in Richtung Donau und bindet bei km 194,119 (alt) wieder in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Saxen aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 500 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2018

Gesetzesnummer

10011709

Dokumentnummer

NOR12150738

alte Dokumentnummer

N9198710058X

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