§ 15 Straßenverlauf der B 39 Pielachtal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 21.5.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 39 Pielachtal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Grünau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 11,60 und bindet bei km 12,50 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Grünau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 39/25-93 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012394

Dokumentnummer

NOR12155107

alte Dokumentnummer

N9199436026J

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