Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 39 Pielachtal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Grünau wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 11,60 und bindet bei km 12,50 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Grünau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 39/25-93 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10012394
Dokumentnummer
NOR12155107
alte Dokumentnummer
N9199436026J
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